Neben der gesetzlichen Rentenversicherung stehen privatrechtliche und betriebliche Alternativen zur Verfügung. Während im ärztlichen Versorgungswerk eine Pflichtmitgliedschaft besteht, kann für die gesetzliche Rentenversicherung eine Befreiung beantragt werden.
In Deutschland gibt es eine “3-Säulen-Alterssicherung”.
Die erste Säule ist die gesetzliche Rentenversicherung (DRV), welche eine Pflichtversicherung für alle erwerbstätigen Angestellten in Deutschland ist.
Lebensjahr beträgt der Ertragsanteil 18%. Die Beiträge werden hier in der Privatwirtschaft vom Arbeitgeber gezahlt oder durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer. Im öffentlichen Dienst übernimmt der Staat die Arbeitgeberrolle. bietet eine private Rentenversicherung verschiedene Vorteile.
Das monatliche Sparen von Geld und Anlage auf einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto kann ein Bestandteil einer Altersvorsorge sein.

Beträgt der persönliche Steuersatz 25%, ist also nur eine Steuer von 90 Euro fällig.
Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann als Ergänzung dienen zum Ausgleich der mangelnden Absicherung im ÄVW (eine gute private BU leistet bereits ab 50% Berufsunfähigkeit = man kann also halbtags weiter arbeiten und die ärztliche Tätigkeit muss nicht aufgegeben werden).
Mehr dazu und ausführliche Informationen im Infoartikel zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte.
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Ärztinnen und Ärzte haben bezüglich der Rentenversicherung verschiedene Möglichkeiten und Wahlrechte.
Mehr dazu im folgenden Absatz und den Nachteilen der ärztlichen Versorgungswerke.
- Vermeidung doppelte Beitragszahlung
- Rücklagenbildung durch das ÄVW (Das ÄVW hat im Gegensatz zur DRV die Möglichkeit, die Beiträge anzulegen)
- Jede Generation sorgt im ÄVW für ihr eigenes Alter vor, das heißt für Euch: höhere Renditen und dadurch eine höhere Altersrente als in der DRV.
- Die Leistungen stellen auch hier nur eine Grundversorgung im Alter sicher
- Unzureichende Leistung bei Berufsunfähigkeit (Leistung nur bei 100% = vollständiger Berufsunfähigkeit und gleichzeitiger Aufgabe der kompletten ärztlichen Tätigkeit)
- Unterschiedliche Leistungen je Versorgungswerk
Eine private Altersvorsorge bietet neben der begrenzten staatlichen Möglichkeiten durch die Deutsche Rentenversicherung und des ärztlichen Versorgungswerkes zusätzliche Sicherheit.
Hat man eine Rente von 2.000 Euro, werden davon nur 360 Euro versteuert. Ja früher man damit anfängt, desto desto niedriger ist die monatliche Sparrate, um Euch später den gewünschten Lebensstandard zu sichern, durch den Zinseszins-Effekt. In diesen Bereich fallen beispielsweise Pensionskassen oder Direktversicherungen.
Die dritten Säule ist der Bereich der privaten Altersvorsorge, also den ergänzenden Alterssicherungen.
Daneben bietet die private Rentenversicherung steuerliche Vorteile bei der Auszahlung, wenn keine steuerliche Förderung in der Ansparphase statt fand. Dann informieren Sie sich bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, was Sie bei Ihren Versicherungen beachten sollten.
Eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung bedeutet, dass Ärzte und Apotheker, die Mitglied eines Versorgungswerks sind, sich von der Versicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung befreien lassen können.
Um eine Doppelzahlung von Beiträgen zu vermeiden, sollten Ärzte und Apotheker eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung bzw.
Ärzte können sich jedoch von dieser befreien lassen, die Vor- und Nachteile dazu werden in diesem Artikel beschrieben.
Daneben gilt für Ärzte und anderen Kammerberufe wie Apotheker oder Architekten die Pflichtmitgliedschaft in der berufsständischen Versorgung. Dies ist wichtig, um eine Doppelzahlung von Beiträgen zu vermeiden. Das System der DRV basiert auf dem sogenannten Umlageverfahren, d.h.
In der Zeit der fehlenden Befreiung zahlen Sie also doppelt.
Planen Sie einen Beschäftigungswechsel oder die Aufnahme einer Nebentätigkeit? Eine Beförderung vom Assistenzarzt zum Oberarzt oder der Wechsel in eine andere Abteilung desselben Krankenhauses gelten dabei nicht als wesentliche Änderung des Tätigkeitsfeldes.
Auch bei Aufnahme einer Nebentätigkeit gilt: Bei jeder neu aufgenommenen versicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit müssen Sie einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der DRV stellen, unabhängig davon, ob die Tätigkeit zusätzlich zu einer bereits bestehenden Tätigkeit ausgeübt wird, kurzzeitig ausgeübt wird oder die einzige Beschäftigung ist.
Wie und warum, lesen Sie hier. Einerseits müssen Sie in dem für Sie zuständigen Versorgungswerk einen Antrag stellen. So beispielsweise, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit nur gezahlt wird, sofern eine vollständige Berufsunfähigkeit in Verbindung mit der Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit vorliegt. Je später man in Rente geht, desto niedriger fällt dieser Anteil aus.
Inwiefern die gesetzliche Rente auch zukünftig sichergestellt ist, hängt von Demographie, Anzahl Beitragszahlern, Beitragshöhe und Bundeszuschuss ab. Bitte beachten Sie, dass für jede Beschäftigung und bei jedem Beschäftigungswechsel ein Antrag zu stellen ist. Damit besteht in diesem System keine Möglichkeit, Beitragseinnahmen gewinnbringend anzulegen.
Die Gründe für eine Befreiung und die Vorgehensweise erläutern wir Euch im nächsten Abschnitt.
Warum kann eine Befreiung aus der Deutschen Rentenversicherung als Arzt Sinn machen?

Der Ertragsanteil hängt vom Alter bei Renteneintritt ab. Bei weiterer Verzinsung könnte man c.a. Durch die finanziellen Mittel stellt das ärztliche Versorgungswerk eine Grundversorgung dar, die jedoch ebenfalls an ihre Grenzen kommt und Lücken mit sich bringt. Die Deutsche Rentenversicherung finanziert sich dabei einerseits durch die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber, andereseits trägt auch der Staat Deutschland zur Finanzierung bei, indem er Steuermittel in Form von Bundeszuschüssen und anderen Bundesmitteln bereitstellt.
Es erfolgt die sogenannte Ertragsanteilbesteuerung nach § 22 EStG. Als Richtwert haben sich in der Literatur 10% des verfügbaren Einkommens als Sparbetrag etabliert. Und andererseits sollten Sie sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Hier sind beispielsweise Lebensversicherungen, Festgeld, Sparbuch oder Fonds, ETFs und Aktien angesiedelt sowie die Riester-Rente.
Grundsätzlich sind Assistenzärzte Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV).
So können die Rentenversicherungsbeiträge aus Ihrem Beschäftigungsverhältnis an uns gezahlt werden. Zudem erschwert der demographische Wandel zunehmend die Finanzierbarkeit der DRV.
Im Jahr 2024 muss die gesetzliche Rentenversicherung die Rentenzahlungen für rund 21,5 Millionen Rentner durchführen. Ihr Wechsel in das Versorgungswerk geschieht aber nicht automatisch.