Wie viel alg2 steht mir zu

Das Ergebnis dient der Orientierung, verbindlich entscheidet das zuständige Jobcenter.

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Methodik & Quellen (Stand: 2025)

So rechnet der Bürgergeld-Rechner:

  1. Regelbedarf: Für jede Person wird die passende Regelbedarfsstufe 1–6 nach den Regelbedarfen 2025 angesetzt.
  2. Mehrbedarfe: Falls zutreffend, berücksichtigt der Rechner Mehrbedarfe nach § 21 SGB II (z.

    Anschließend geben wir Ihnen Bescheid, ob und wie sich die Änderung Ihrer persönlichen Situation auf Ihr Arbeitslosengeld auswirkt.

    Diese Änderungen müssen Sie melden

    Veränderungen, die Sie uns mitteilen müssen, sind zum Beispiel:

    • Sie haben eine neue Bankverbindung.
    • Sie nehmen eine Arbeit oder einen Nebenjob auf.
    • Sie planen einen Umzug.
    • Sie wollen verreisen, zum Beispiel in den Urlaub.

      Es öffnet sich dann eine Seite mit weiteren Informationen zum Berechnungsprogramm und den erforderlichen Eingaben.



Hinweis: Wird das Sprachausgabe-Programm JAWS verwendet, darf dieses nach der Berechnung durch das Programm nicht unterbrochen werden, da es sonst die Fokussierung verliert.




Berechne in wenigen Schritten, ob und in welcher Höhe dir Bürgergeld zusteht – mit den aktuellen gesetzlichen Werten für 2025.

Teilzeitbeschäftigung, Bezug von Elterngeld, unbillige Härte und Vorbezug von Arbeitslosengeld müssen gewürdigt werden.

Diese beispielhaft genannten Besonderheiten und weitere Sonderregelungen werden in dem hier bereitgestellten Programm nicht berücksichtigt.
Das hier berechnete und ausgegebene Ergebnis ist daher nicht rechtlich bindend.

Maßgebend für die Ermittlung der Leistungshöhe ist das Kalenderjahr, in dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht bzw.

Falsche Informationen können Sie berichtigen lassen. Diese werden im Rechner nicht berücksichtigt und erhöhen den Leistungsanspruch entsprechend.

Wichtige Hinweise

  • Die Angemessenheit von Miete und Heizkosten wird regional festgelegt und kann deinen Anspruch verändern.
  • Sonderfälle (z.

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  • Ihre Einnahmen oder Ihr Einkommen ändern sich.
  • Sie heiraten.
  • Sie werden arbeitsunfähig.
  • Sie fangen eine Ausbildung oder ein Studium an.
  • Ihr Aufenthaltsstatus ändert sich.

Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit nach, mit welchen Nachweisen Sie Veränderungen belegen müssen.

Weitere Beispiele für Veränderungen finden Sie im Merkblatt für Arbeitslose.

Darum müssen Sie Veränderungen mitteilen

Wenn sich Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse ändern, wirkt sich das oft auf Ihren Arbeitslosengeld-Anspruch aus: Entweder erhöht oder verringert sich der Betrag, der Ihnen zusteht.

Die abschließende Prüfung der Angemessenheit übernimmt das zuständige Jobcenter im Rahmen der Antragstellung ganz individuell anhand örtlicher Mietobergrenzen.

Hinweis

Die generellen Anspruchsvoraussetzungen – nachzulesen unter Bürgergeld Voraussetzungen – werden nicht geprüft, diese werden bei der Berechnung als bereits erfüllt angesehen.

Peter Piekarz( (Gründer & Chefredakteur) )

Peter Piekarz ist Steuerfachangestellter und Fachjournalist für Sozialrecht.

B. Alleinerziehende, Schwangerschaft, dezentrale Warmwasserbereitung).

  • Kosten der Unterkunft (KdU): Deine eingegebene Kaltmiete und Heizkosten fließen vollständig in die Berechnung ein (§ 22 SGB II). Eine Prüfung der Angemessenheit (örtliche Obergrenzen) erfolgt hier nicht.
  • Einkommen & Freibeträge: Angegebenes Erwerbseinkommen wird nach den Regeln des SGB II bereinigt.

    entstanden ist.

    Wählen Sie bitte jetzt das gewünschte Kalenderjahr aus. Daher benötigen wir Ihre Angaben schnellstmöglich.

    Tipp:Gut zu wissen: Indem Sie uns Veränderungen zügig mitteilen, vermeiden Sie, dass Sie Leistungen zurückzahlen müssen.

    Sonderfall: Bezug von Grundsicherung 

    Falls Sie gleichzeitig zum Arbeitslosengeld Leistungen der Grundsicherung beziehen, müssen Sie Veränderungen zudem an Ihr zuständiges Jobcenter übermitteln.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Bürgergeld: Veränderung online mitteilen.

    Das passiert mit Ihren Daten

    Wir benötigen Ihre Daten, um festzustellen, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und wie viel Ihnen gegebenenfalls zusteht.

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    Bitte beachten Sie aber, dass dadurch Abweichungen zum Leistungsbescheid entstehen können.

  • B. Alleinerziehende, Schwangerschaft, Warmwasser), Kosten der Unterkunft (Miete & Heizung) sowie Freibeträge aus Erwerbseinkommen
  • Anonym, ohne Registrierung
  • Ergebnis mit Aufschlüsselung – verständlich und nachvollziehbar
  • Stand: 2025 (amtliche Werte)
  • Hinweis: Die Angemessenheit von Miete und Heizkosten wird regional festgelegt und im Rechner nicht geprüft.

    Es wird also davon ausgegangen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, um ALG II zu erhalten.

    Bitte beachten Sie auch, dass die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) nicht geprüft wird, da für jede Stadt und Gemeinde unterschiedliche Werte gelten.

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    Außerdem können Sie Daten sperren oder löschen lassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

    Kontakt aufnehmen

    Rechtliche Grundlagen

    Die Paragraphen 60bis 67Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGBI) sind die rechtliche Grundlage der Veränderungsmitteilung.

    Ausgangslage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist das Bemessungsentgelt.

    Weiter unten auf der Seite erfahren Sie, welche Veränderungen wichtig für uns sind.

    Veränderungen mitteilen

    Tipp:Tipp: Nutzen Sie unsere Kunden-App „BA-mobil“, um uns Veränderungen mitzuteilen.

    Sie können die Veränderungsmitteilung auch persönlich, schriftlich oder telefonisch übermitteln.

    So geht es nach der Veränderungsmitteilung weiter

    Wir prüfen Ihre Veränderungsmitteilung.

    Die Daten geben wir nur an andere Stellen weiter, wenn dies nötig und gesetzlich erlaubt ist – zum Beispiel an Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger. Freibeträge gemäß § 11b SGB II werden automatisch angerechnet.

  • Ergebnis:Bedarfe – anrechenbares Einkommen = voraussichtlicher Leistungsanspruch.
  • Wenn Kinder vorhanden sind, zahlt das Jobcenter je Kind noch zusätzlich 25 € monatlich als Kindersofortzuschlag.

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    Für 2025 gelten folgende Pauschalen:

    • 563 Euro für alleinstehende Erwachsene
    • 506 Euro pro Person für Partner / Eheleute / Lebenspartner
    • 451 Euro für Volljährige unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
    • 471 Euro für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren
    • 390 Euro für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren
    • 357 Euro für Kinder bis 5 Jahre

    Änderungen ab 01.01.2025 ergeben sich nur bei der Anrechnung der Leistungen für Kinder, da das Kindergeld um 5 Euro angehoben wurde und entsprechend den Bedarf kürzt.

    Da eine weitere Bürgergeld Nullrunde beschlossen wurde, wird es in 2026 keine Änderungen bei den Regelbedarfen geben.

    Mehrbedarfe

    Je nach persönlicher Situation sieht das Bürgergeld-Gesetz (SGB II) folgende Mehrbedarfe vor, die sich pauschal am Regelbedarf orientieren:

    Newsletter zu Bürgergeld, Rente & Co.

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    • 60 000+ Leser
    • Exklusive Praxistipps & Checklisten
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    Wohnkosten

    Wohnkosten werden nicht pauschal gezahlt sondern in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind.

    Da diese Werte zu individuell sind, berücksichtig der Bürgergeld Rechner diese Kosten lediglich in der eingetragenen Höhe, ohne Beurteilung. Der Ermittlung des Bemessungsentgelts (Bemessung) liegt ein umfassendes Berechnungsverfahren zu Grunde, bei dem eine Reihe gesetzlicher Regelungen beachtet werden muss.

    Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie uns rechtzeitig Bescheid geben, wenn sich bestimmte Dinge bei Ihnen ändern.

    Besonders einfach geht das mit dem Änderungsformular, das Sie online ausfüllen und abschicken können. Das Ergebnis entspricht den Jobcenter Leistungen, die monatlich ausgezahlt werden

    Regelbedarf

    Der Regelbedarf wird für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft entsprechend der Regelbedarfsstufe gewährt und dient der Deckung des persönlichen Lebensbedarfs.

    In der Regelbedarfssstufe 1 beträgt der dieser 563 Euro, wobei es zum Jahreswechsel 2025 keine Anpassung gegeben hat und dieser unverändert geblieben ist.

    Was mit dem Regelbedarf abgedeckt werden soll, kann unter Bürgergeld Regelsatz eingesehen werden. Als Gründer von HartzIV.org (dem direkten Vorgänger von buergergeld.org publiziert er seit über 20 Jahren zu sozialrechtlichen Fragen und hat mehr als 1.000 Fach- und News-Beiträge verfasst.

    Führende Schulbuchverlage (wie Westermanngruppe, Bildungsverlag EINS, Friedrich Verlag) und Online-Medien nutzen seine Artikel und Infografiken regelmäßig als verlässliche Quelle.

    » Mehr über unsere Redaktion und Expertise

  • Der Bürgergeld-Rechner der Caritas.

    Infos zur Berechnung

    Die Höhe des Bürgergeldanspruchs ist abhängig von Ihren Kosten für Kalt- und Warmmiete, Ihrem Alter und der Anzahl Ihrer Kinder sowie Ihrem Einkommen und das Ihrer Partnerin oder ihres Partners.

    Zudem werden Ihre jeweiligen Lebensumstände berücksichtigt, ob Sie zum Beispiel alleinerziehend sind.

    Ob es sich bei Ihnen um angemessene Wohnkosten handelt, ist für die Berechnung der ALG II Leistungen in diesem Rechner zunächst nicht relevant. Erhalten Sie keine Leistungen mehr von uns, löschen wir Ihre Informationen spätestens nach 10Jahren.

    Sie haben das Recht zu erfahren, welche Ihrer Daten gespeichert oder in Akten abgelegt sind.

    Besonderheiten wie z.B. B. einmalige Bedarfe, besondere Krankenkosten) sind nicht Teil der Standardberechnung.

  • Das Ergebnis dient der Orientierung; verbindlich entscheidet das Jobcenter.
  • Quellen (Auswahl)

    So wird die Bürgergeld Höhe berechnet

    Zunächst wird der monatliche Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft ermittelt, der sich folgendermaßen zusammensetzt:

    • Regelbedarf (pauschal pro Person)
    • Mehrbedarf (pauschal pro Person)
    • Wohnkosten (tatsächliche Kosten)

    Auf den ermittelten Gesamtbedarf wird mögliches Einkommen unter Berücksichtigung der geltenden Freibeträge angerechnet.

    Der Rechner zeigt dir die Berechnung transparent nach Positionen.

    • Berücksichtigt: Regelbedarf, Mehrbedarfe (z. Einberechnet in die Bedarfsermittlung werden auch Faktoren wie:  Schwangerschaft, Behinderungen oder Krankheit.

      Bitte beachten Sie die Hinweise zu der nachfolgenden Berechnung:

      Zu beachten ist, dass der Rechner nicht den generellen ALG II Anspruch prüft, sondern nur die Höhe der Leistungen nach dem SGB II ermittelt.